Regeln für die Nutzung

Regeln für die Nutzung für den JAPAN RAIL PASS

  • Der JAPAN RAIL PASS (im Folgenden kurz „Pass“) kann von ausländischen Staatsbürgern mit Kurzzeitaufenthaltstatus in Japan und andere Personen, die die Nutzungsvoraussetzungen erfüllen, genutzt werden.
  • Beim Kauf des Passes und zum Zeitpunkt seiner Einlösung werden Reisepassinformationen registriert. Der Pass kann nur von der Person genutzt werden, deren Reisepassinformationen registriert wurden (im Folgenden kurz „Nutzer“), und kann nicht an andere abgetreten werden. Zur Ausstellung des Passes muss sich der Nutzer an einen Schalter wenden, an dem Pässe ausgestellt werden.
  • Mit denselben Reisepassinformationen können nicht mehrere Pässe (gleich welcher Art) mit einander überlagernden Nutzungszeiträumen gekauft oder eingelöst werden.
  • Wenn der Pass erstmals genutzt wird, sollte eine automatische Eingangssperre oder eine mit Bahnhofspersonal besetzte Schranke passiert werden. Wird eine mit Bahnhofspersonal besetzte Schranke passiert, so stempelt das Bahnhofspersonal den Pass. Wird eine mit Bahnhofspersonal besetzte Schranke passiert, ist der Pass so vorzuzeigen, dass das Personal den Nutzungszeitraum erkennen kann.
  • Während der Nutzung sollte stets der Reisepass mitgeführt und auf Verlangen des Bahnhofs- oder Zugpersonals vorgezeigt werden.
  • Mit dem JAPAN RAIL PASS können Sie mit normalen Wagen von Shinkansen-Zügen (außer Nozomi- und Mizuho-Zügen), speziellen Schnellzügen, normalen Schnellzügen oder normalen Zügen (Verwendung von grüne-Wagen-Fahrkarten für grüne Wagen) auf Linien der Personenverkehrsgesellschaften (JR-Linien) und BRT (Bus Rapid Transit System), sowie mit der JR West Miyajima-Fähre zwischen Miyajima und Miyajimaguchi (eine separate Besuchertaxe von 100 Yen muss vor Ort bezahlt werden), JR Hokkaido Bus, JR Bus Tohoku, JR Bus Kanto, JR Tokai Bus, West Japan JR Bus, Chugoku JR Bus, JR Shikoku Bus, JR Kyushu Bus und Tokyo Monorail reisen. Bestimmte Buslinien sowie Expressbusse der JR-Busunternehmen können jedoch nicht benutzt werden.
    • Einsteigen in die Shinkansen-Züge „Nozomi“ und „Mizuho“ ist nicht möglich (nicht reservierte Sitzplätze in beiden Zügen eingeschlossen).
      Sie können die Nozomi- und Mizuho-Züge auf dem von Ihnen gekauften Abschnitt und mit der von Ihnen gekauften Ausstattung nur benutzen, wenn Sie vor dem Einsteigen ein separates [ONLY WITH JAPAN RAIL PASS] NOZOMI MIZUHO Ticket kaufen und dies gleichzeitig mit einem gültigen JAPAN RAIL PASS benutzen.
    • Es können Änderungen an den nutzbaren Linien stattfinden.
    • Wenn als Verbindung zwischen JR-Linien, JR West Miyajima Ferry, den JR-Bussen (mit Ausnahme einiger Linien wie etwa Schnellbuslinien) und der Tokyo Monorail Züge einer anderen Gesellschaft genutzt werden, ist deren allgemein üblicher Fahrpreis zu entrichten. Dies gilt nicht für die folgenden Zwischenstrecken, solange unterwegs nicht ausgestiegen wird; diese sind ohne Aufschlag unentgeltlich nutzbar.
    • Bahnlinie „Aoimori“ zwischen Hachinohe und Aomori, zwischen Aomori und Noheji sowie zwischen Hachinohe und Noheji (beschränkt auf zweite Klasse)
    • Bahnlinie „IR Ishikawa“ zwischen Kanazawa und Tsubata (gilt nicht, wenn die Fahrt über die Grenzen des Verbindungsbereichs hinausgeht)
    • Bahnlinie „Ainokaze Toyama“ zwischen Toyama und Takaoka (beschränkt auf zweite Klasse) (gilt nicht, wenn die Fahrt über die Grenzen des Verbindungsbereichs hinausgeht); bei Nutzung des Zugs „Ainokaze Liner“ ist ein gesondertes Zusatzticket erforderlich.
    • Zwischen Echizen-Hanando und Fukui auf der Hapi-Linie Fukui (außer bei Fahrten auf Unternehmenslinien außerhalb dieses Abschnitts).
  • Der Pass gewährt keine Sitzplatzgarantie. Wenn eine Sitzreservierung gewünscht wird, muss ein Reservierungsschein unbedingt vor dem Einsteigen an einem Reservierungsscheinautomaten, am Fahrkartenschalter („Midori-no-madoguchi“) oder in einem Reisezentrum am Bahnhof der JR-Linien ausgestellt werden; die Ausstellung eines Reservierungsscheins ist ohne zusätzliche Gebühr möglich. Wenn der Pass über „JAPAN RAIL PASS Reservation“ (im Folgenden kurz „JRPR“) gekauft wurde, ist die Sitzreservierung auch über JRPR möglich. Sitze ohne Reservierungspflicht können mit dem Pass ohne Einschränkung genutzt werden. In einigen Zügen sind jedoch alle Sitze reservierungspflichtig. Auch fallen für die Nutzung von Privatabteilen in Shinkansen und Schnellzügen separate Nutzungsgebühren je nach Art des Abteils an (Green-Nutzungsentgelt und Schnellzuggebühr für erste Klasse oder Schnellzuggebühr für zweite Klasse). Für die Nutzung bestimmter Zugklassen wie Schlafwagen, DX Green, Premium Green und Gran Class fallen ebenfalls jeweils separate Nutzungsgebühren an (Schlafwagengebühr, Green-Nutzungsentgelt für DX Green, Premium Green-Gebühr und Gran Class-Gebühr sowie Express- oder Schnellzuggebühr). Wenn mit einem Pass für die zweite Klasse die erste Klasse genutzt wird, fällt neben dem Green-Nutzungsentgelt auch eine Express- oder Schnellzuggebühr an. (Bei einem Pass für die erste Klasse fällt für die Nutzung der ersten Klasse keine weitere Gebühr an.) Bei Nutzung von Zügen, für die eine Sitzbereitstellungsgebühr oder eine Liner-Gebühr gilt, ist die entsprechende Gebühr zu entrichten. Änderungen von Sitzreservierungen oder Änderungen in einen Schlafsitz sind nicht im Zug selbst möglich.
  • Bezüglich der Ausstellung eines Reservierungsscheins bzw. der Sitzreservierung über JRPR ist in folgenden Fällen keine erneute Ausstellung des Reservierungsscheins möglich.
    • Wenn sich ein auf denselben Tag fallender Zeitraum von der Abfahrt am Einstiegsbahnhof bis zur Ankunft am Ausstiegsbahnhof mit eines im Voraus ausgestellten Reservierungsschein überlagert.
    • Wenn bei über JRPR und am Automaten erworbenen Sitzreservierungen Bahnhöfe für einen Ein- und Ausstieg, die am selben Tag erfolgen, mit den auf einer bereits gebuchten Sitzreservierung angegebenen Bahnhöfen übereinstimmen.
    • Wenn bei über JRPR und am Automaten erworbenen Sitzreservierungen die Anzahl ausgestellter Reservierungsscheine für einen einzelnen Pass 110 Züge übersteigt.
    • Je nach Zug oder Strecke ist die Anzahl der für Reservierungen verfügbaren Sitzplätze beschränkt, weshalb es geschehen kann, dass trotz freier Plätze keine Reservierung mehr möglich ist.
  • Auf dem Pass und dem Reservierungsschein ist eine Kennnummer abgedruckt. Wenn mehrere Personen mit Pass gemeinsam reisen, muss jede Person einen Reservierungsschein mit ihrer eigenen Kennnummer vorlegen.
  • Wird eine Sitzreservierung geändert oder storniert, so sollte dies vor der Abfahrt des gebuchten Zuges geschehen.
  • Wird ein Platz ohne Reservierungspflicht eingenommen oder nutzt eine Person mit Pass für die erste Klasse stattdessen die zweite Klasse, so erfolgt keine Rückerstattung der jeweiligen Gebühren.
  • Der Pass kann nur innerhalb des angegebenen Nutzungszeitraums verwendet werden.
  • Es ist nicht möglich, von einer Art Pass zu einer anderen Art Pass oder Fahrkartenart zu wechseln. Der Nutzungszeitraum eines einmal abgeholten Passes kann nicht mehr geändert werden.
  • Bei Verlust (einschließlich Diebstahl) ist keine Neuausstellung möglich.
  • Falls etwa aufgrund einer Systemstörung kein üblicher Pass ausgestellt werden kann, wird möglicherweise ein Pass mit eingeschränkter Funktion ausgestellt, mit dem Reservierungsscheinautomaten oder automatische Eingangssperren nicht genutzt werden können; dies berechtigt jedoch nicht zu einer Rückerstattung.
  • Rückerstattungen sind generell nur vor Beginn des Nutzungszeitraums möglich. Wenn zum Zeitpunkt der Rückerstattung bereits Reservierungsscheinen ausgestellt wurden, so müssen diese ebenfalls annulliert werden.
    • Wenn ein Pass über JRPR erworben wurde, ist eine Rückerstattung über JRPR bis um 23:30 Uhr (japanische Zeit) am Tag vor Beginn des Nutzungszeitraums möglich, solange der Pass noch nicht abgeholt wurde. Nach der Abholung des Passes muss der Nutzer sich an den Abholungsschalter wenden. In jedem Fall fällt pro Pass eine Bearbeitungsgebühr von 560 Yen an.
    • Wurde im Ausland ein Gutschein erworben, ist eine Rückerstattung für den abgeholten Pass an einem Abholungsschalter in Japan möglich. In jedem Fall fällt pro Pass eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Verkaufspreises (in Yen) an. Wird eine Rückerstattung für den Gutschein gewünscht, sollte sich der Käufer an den Ort des Gutscheinkaufs wenden. Die anfallende Bearbeitungsgebühr ist beim Ort des Gutscheinkaufs zu erfragen.
    • Wenn der Pass an einem Verkaufsschalter in Japan gekauft wurde, ist die Rückerstattung an einem beliebigen Verkaufsschalter möglich (dies gilt nicht, wenn mit Kreditkarte bezahlt wurde; in diesem Fall muss der Käufer sich an einen Verkaufsschalter des jeweiligen Anbieters wenden). In jedem Fall fällt pro Pass eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Verkaufspreises (in Yen) an.
  • Eine Verlängerung oder Rückerstattung des Passes wegen Zugausfällen oder -verspätungen nach Nutzungsbeginn (auch wegen Naturkatastrophen usw.) ist nicht möglich. Auch werden keine wegen Reiseroutenänderung anfallenden Transportkosten, Übernachtungskosten oder andere zusätzliche Kosten erstattet.
  • Neben den oben aufgeführten Bestimmungen gelten für die Nutzung des Passes die Bestimmungen und Satzungen der Eisenbahngesellschaft sowie japanisches Recht.
  • Wird der Pass entgegen den Beförderungsbedingungen und den Bestimmungen und Satzungen der Eisenbahngesellschaft verwendet, gilt dies als Nutzung ohne gültigen Fahrschein; in diesem Fall verfällt die Gültigkeit des Passes, der zurückzugeben ist, und es sind der normale Fahrpreis einschließlich sonstiger Gebühren für die gesamte gefahrene Strecke sowie ein Zweifaches des fälligen Zuschlags zu entrichten.
  • Im Falle von Zweifeln in Bezug auf in englischer oder anderer Sprache verfasste Regelungen genießt die japanische Fassung Vorrang.